Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fzg.-Kombinationen bestehend aus einem Kfz. der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fzg.-Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Bedingung für die Fzg.-Kombination: über 3500 kg bis max. 4250 kg zGM
Voraussetzung: Besitz der Klasse B (auch BF 17) und eine erfolgreiche Fahrerschulung.